Norm
JN §55 Abs2Rechtssatz
Daß die Umsatzsteuer in einer eingeklagten Reparaturrechnung voraussichtlich gesondert auszuweisen sein wird, macht den darauf entfallenden Teilbetrag nicht zu einer Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO.Daß die Umsatzsteuer in einer eingeklagten Reparaturrechnung voraussichtlich gesondert auszuweisen sein wird, macht den darauf entfallenden Teilbetrag nicht zu einer Nebenforderung im Sinne des Paragraph 502, Absatz 3, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042674Dokumentnummer
JJR_19741121_OGH0002_0020OB00257_7400000_001