RS OGH 2021/12/14 13Os109/74, 2Ob180/21s

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Veröffentlicht am 21.11.1974
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Norm

StVO §3 Ca

Rechtssatz

Mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern im vorschulpflichtigem Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muß - zumal dann, wenn sie dabei nicht unter Aufsicht stehen - im Sinne des § 3 StVO stets gerechnet werden; die allgemeine Erfahrung im Straßenverkehr zeigt, daß es durchaus nicht ungewöhnlich ist, wenn solche Kinder im letzten Augenblick vor einem herannahenden Kraftfahrzeug über die Straße laufen.Mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern im vorschulpflichtigem Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muß - zumal dann, wenn sie dabei nicht unter Aufsicht stehen - im Sinne des Paragraph 3, StVO stets gerechnet werden; die allgemeine Erfahrung im Straßenverkehr zeigt, daß es durchaus nicht ungewöhnlich ist, wenn solche Kinder im letzten Augenblick vor einem herannahenden Kraftfahrzeug über die Straße laufen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074064

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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