RS OGH 1974/11/25 Okt24/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1974
beobachten
merken

Norm

KartG 1972 §40 Abs1 Z2
KartG 1972 §42

Rechtssatz

Keine Anmeldepflicht nach § 42 KartG, wenn ein Unternehmer nicht einmal schätzungsweise angeben kann, ob die nach § 40 Abs 1 Z 2 KartG maßgebende Prozentsätze im konkreten Fall bereits überschritten sind, und sich dieser Umstand auch sonst nicht erheben läßt (Diesel - Einspritzausrüstungen II).Keine Anmeldepflicht nach Paragraph 42, KartG, wenn ein Unternehmer nicht einmal schätzungsweise angeben kann, ob die nach Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer 2, KartG maßgebende Prozentsätze im konkreten Fall bereits überschritten sind, und sich dieser Umstand auch sonst nicht erheben läßt (Diesel - Einspritzausrüstungen römisch zwei).

Entscheidungstexte

  • Okt 24/74
    Entscheidungstext OGH 25.11.1974 Okt 24/74
    Veröff: ÖBl 1975,41

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063785

Dokumentnummer

JJR_19741125_OGH0002_000OKT00024_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten