Norm
StGB §84 CRechtssatz
Bloß kurzzeitige Verrichtungen einer nicht im Rahmen des sonst regelmäßig ausgeübten Berufes gelegenen Erwerbstätigkeit sind ebenso wie bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit für die Qualifikation nach § 156 lit c StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB) bedeutungslos.Bloß kurzzeitige Verrichtungen einer nicht im Rahmen des sonst regelmäßig ausgeübten Berufes gelegenen Erwerbstätigkeit sind ebenso wie bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit für die Qualifikation nach Paragraph 156, Litera c, StG (nunmehr Paragraph 85, Ziffer 3, StGB) bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0092738Dokumentnummer
JJR_19741128_OGH0002_0110OS00114_7400000_002