RS OGH 1974/12/2 Bkv2/73, Bkv1/10

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Veröffentlicht am 02.12.1974
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Norm

RAO §30 Abs3

Rechtssatz

Die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit und Verweigerung der Eintragung (wegen Veruntreuung) steht nicht im Widerspruch zu den Grundgedanken der Strafrechtsreform hinsichtlich der Rehabilitierung, weil das Eintragungshindernis nicht auf strafgesetzlichen Vorschriften beruht, sondern darauf, daß der Eintragungswerber Handlungen begangen hat, die ihn vertrauensunwürdig machen.

Entscheidungstexte

  • Bkv 2/73
    Entscheidungstext OGH 02.12.1974 Bkv 2/73
  • Bkv 1/10
    Entscheidungstext OGH 05.07.2010 Bkv 1/10
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0072246

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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