Norm
EO §140Rechtssatz
Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gemäß § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gemäß Paragraph 31, Absatz 2, RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002834Dokumentnummer
JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_003