RS OGH 1974/12/4 1Ob208/74

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Veröffentlicht am 04.12.1974
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Norm

AHG §1 Cd1b
RSchO §31

Rechtssatz

Da keine Vorschrift darüber besteht, daß und unter welchen Umständen ein bereits rechtskräftig ermittelter Schätzwert geändert werden kann, kann aus den Beschlüssen des Exekutionsgerichtes, mit denen eine neue Schätzung abgelehnt und einem erhobenen Rekurs die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde, kein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/74
    Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 208/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0049791

Dokumentnummer

JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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