RS OGH 1974/12/4 1Ob208/74

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Veröffentlicht am 04.12.1974
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Norm

EO §142
RSchO §31
  1. EO § 142 heute
  2. EO § 142 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 142 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  4. EO § 142 gültig von 01.07.1992 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 150/1992

Rechtssatz

Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gem § 31 Abs 2 RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).Ein Antrag auf neuerliche Schätzung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die im Zeitpunkt der Schätzung bereits vorhanden waren und deren Nichtberücksichtigung im Schätzungsgutachten gem Paragraph 31, Absatz 2, RSchO durch Einwendungen gegen den Schätzwert geltend zu machen gewesen wären (RZ 1937,424).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 208/74
    Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 208/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002699

Dokumentnummer

JJR_19741204_OGH0002_0010OB00208_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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