Norm
ABGB §423Rechtssatz
Der Eigentumserwerb kraft Verbücherung des Anmeldungsbogens nach §§ 15 ff LiegTeilG ist vom tatsächlichen Eigentum des bücherlichen Vormannes unabhängig.Der Eigentumserwerb kraft Verbücherung des Anmeldungsbogens nach Paragraphen 15, ff LiegTeilG ist vom tatsächlichen Eigentum des bücherlichen Vormannes unabhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018221Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009