RS OGH 2010/10/7 11Os127/74, 2Ob214/61, 2Ob68/94, 2Ob65/94, 2Ob157/06m, 2Ob41/10h

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Veröffentlicht am 06.12.1974
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Norm

StVO §17 Abs1

Rechtssatz

Beim Vorbeifahren an Fußgängern, die sich entweder knapp neben der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand befinden, ist selbst bei optimalen Straßenverhältnissen oder Sichtverhältnissen ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter einzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074187

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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