RS OGH 1979/6/26 4Ob357/74, 4Ob308/79

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Veröffentlicht am 10.12.1974
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Rechtssatz

Eine unzulässige Beeinflussung des Kaufentschlusses des Kunden liegt auch dann vor, wenn die Werbeeinwirkung, durch die er zum Bezug der Ware bewegt werden soll, nicht auf ihn selbst, sondern auf einen Dritten erfolgt (zB bei Verstoß gegen ZugabenG) (Kleine Zeitung II).Eine unzulässige Beeinflussung des Kaufentschlusses des Kunden liegt auch dann vor, wenn die Werbeeinwirkung, durch die er zum Bezug der Ware bewegt werden soll, nicht auf ihn selbst, sondern auf einen Dritten erfolgt (zB bei Verstoß gegen ZugabenG) (Kleine Zeitung römisch zwei).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 357/74
    Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 357/74
    Beisatz: Abonnement Zeitungspreisausschreiben. (T1) Veröff: ÖBl 1975,117
  • 4 Ob 308/79
    Entscheidungstext OGH 26.06.1979 4 Ob 308/79
    Beisatz: "Steirischer Gasthaus Grand-Prix" der Steirischen Kronenzeitung. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0077951

Dokumentnummer

JJR_19741210_OGH0002_0040OB00357_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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