RS OGH 1974/12/10 4Ob347/74, 4Ob348/74, 4Ob115/05y, 4Ob225/08d

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Veröffentlicht am 10.12.1974
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Norm

ABGB §7

Rechtssatz

Die Gerichte sind auch unter dem Gesichtspunkt der "Praxisnähe" keinesfalls berechtigt, den technischen Fortschritt zum Anlass zu nehmen, um im Wege der Auslegung rein rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen und dabei Gedanken in das LGestz hineinzutragen, die bisher in ihm ( noch ) nicht enthalten sind. ( Kopierdienst )

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008956

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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