Norm
UWG §28Rechtssatz
Gegen ein Preisrätsel ist vom Wettbewerbsrechtlichen Standpunkt aus dort nichts einzuwenden, wo es vom Warenbezug völlig unabhängig ist (Hohenecker-Friedl, Wettbewerbsrecht 71) und die Teilnahme am Preiswettbewerb nicht "irgendwie" mit dem Warenabsatz gekoppelt ist (Baumbach-Hefemehl, Wettbewerbsrecht 10.Auflage I 373). Das muß nach den Umständen des Einzelfalles und den Einzelheiten der Durchführung der Werbeaktion in ihrer Gesamtheit beurteilt werden (Baumbach-Hefemehl, 374) (Kleine Zeitung II).Gegen ein Preisrätsel ist vom Wettbewerbsrechtlichen Standpunkt aus dort nichts einzuwenden, wo es vom Warenbezug völlig unabhängig ist (Hohenecker-Friedl, Wettbewerbsrecht 71) und die Teilnahme am Preiswettbewerb nicht "irgendwie" mit dem Warenabsatz gekoppelt ist (Baumbach-Hefemehl, Wettbewerbsrecht 10.Auflage römisch eins 373). Das muß nach den Umständen des Einzelfalles und den Einzelheiten der Durchführung der Werbeaktion in ihrer Gesamtheit beurteilt werden (Baumbach-Hefemehl, 374) (Kleine Zeitung römisch zwei).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079994Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00357_7400000_005