RS OGH 2019/3/26 4Ob348/74, 4Ob217/18t

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Veröffentlicht am 10.12.1974
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Rechtssatz

Das Veröffentlichungsbegehren kann infolge seiner Abhängigkeit von der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren nicht selbständig in (Teilrechtskraft) Rechtskraft erwachsen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0077324

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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