Norm
ABGB §1327 dRechtssatz
Auch bei Lösung der Frage, ob bei der Ermittlung des den Hinterbliebenen nach § 1327 ABGB Entgangenen das vom getöteten Unterhaltspflichtigen für sich verwendete Taschengeld aus dem auf die einzelnen Familienmitglieder im Verhältnis ihres Aufwandes aufzuteilenden Einkommen als besonderer Aufwand des Unterhaltspflichtigen auszuscheiden ist oder nicht, kommt es weitgehend auf die Verhältnisse des einzelnen Falles an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031540Dokumentnummer
JJR_19741212_OGH0002_0020OB00186_7400000_001