RS OGH 1974/12/12 2Ob186/74 (2Ob187/74)

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Veröffentlicht am 12.12.1974
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Norm

ABGB §1327 d

Rechtssatz

Auch bei Lösung der Frage, ob bei der Ermittlung des den Hinterbliebenen nach § 1327 ABGB Entgangenen das vom getöteten Unterhaltspflichtigen für sich verwendete Taschengeld aus dem auf die einzelnen Familienmitglieder im Verhältnis ihres Aufwandes aufzuteilenden Einkommen als besonderer Aufwand des Unterhaltspflichtigen auszuscheiden ist oder nicht, kommt es weitgehend auf die Verhältnisse des einzelnen Falles an.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 186/74
    Entscheidungstext OGH 12.12.1974 2 Ob 186/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0031540

Dokumentnummer

JJR_19741212_OGH0002_0020OB00186_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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