Norm
StGB §153Rechtssatz
Zum Tatbestand der Untreue ist neben dem vorsätzlichen (mit dolus principalis) begangenen Missbrauch der eingeräumten Verfügungsmacht auch die Absicht (nach der Terminologie des StGB "der Vorsatz" - siehe §§ 153 und 5 Abs I StGB) erforderlich, dem anderen einen Vermögensnachteil zuzufügen, wobei dolus eventualis genügt.Zum Tatbestand der Untreue ist neben dem vorsätzlichen (mit dolus principalis) begangenen Missbrauch der eingeräumten Verfügungsmacht auch die Absicht (nach der Terminologie des StGB "der Vorsatz" - siehe Paragraphen 153 und 5 Abs römisch eins StGB) erforderlich, dem anderen einen Vermögensnachteil zuzufügen, wobei dolus eventualis genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0094860Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008