RS OGH 1974/12/18 1Ob224/74

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Veröffentlicht am 18.12.1974
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Rechtssatz

Die Nichtzahlung der ersten Prämie beendet keineswegs automatisch das Versicherungsverhältnis. Der Versicherer hat nur ein Rücktrittsrecht von dem er jedoch dem Versicherungsnehmer gegenüber durch entsprechende Erklärung Gebrauch machen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080578

Dokumentnummer

JJR_19741218_OGH0002_0010OB00224_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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