Norm
ABGB §922Rechtssatz
Erbringt der Hersteller eines Werkes eine mangelhafte Leistung, sowie eine Leistung zu der er nicht verpflichtet ist, können bis zur Annahme der Leistung durch den Besteller nur die Nichterfüllungsansprüche, nach der Annahme hingegen nur die Gewährleistungsansprüche erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018639Dokumentnummer
JJR_19741219_OGH0002_0070OB00288_7400000_002