RS OGH 1974/12/19 7Ob288/74

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Veröffentlicht am 19.12.1974
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Norm

ABGB §922
ABGB §933 I
ABGB §1167

Rechtssatz

Erbringt der Hersteller eines Werkes eine mangelhafte Leistung, sowie eine Leistung zu der er nicht verpflichtet ist, können bis zur Annahme der Leistung durch den Besteller nur die Nichterfüllungsansprüche, nach der Annahme hingegen nur die Gewährleistungsansprüche erhoben werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 288/74
    Entscheidungstext OGH 19.12.1974 7 Ob 288/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018639

Dokumentnummer

JJR_19741219_OGH0002_0070OB00288_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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