Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1, wenn der Kläger links blinkend mit seinem Personenkraftwagen unter Einhaltung einer Geschwindigkeit von ca siebzig km/h einem Lastkraftwagenzug vorfährt, aber nicht um zu überholen, sondern um nach links in einen Interessentenweg einzubiegen, worauf der mit seinem Personenkraftwagen in Überholabsicht unmittelbar folgende Beklagte auf den bis auf zwanzig km/h abbremsenden Personenkraftwagen des Klägers auffährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw Kfz, LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0027397Dokumentnummer
JJR_19750109_OGH0002_0020OB00298_7400000_001