RS OGH 2024/10/23 7Ob295/74; 7Ob2/92; 7Ob145/17z; 7Ob142/18k; 7Ob131/21x; 7Ob142/21i; 7Ob193/21i; 7O

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Veröffentlicht am 16.01.1975
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Rechtssatz

Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherten ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081015

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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