RS OGH 1975/1/21 3Ob241/74, 4Ob528/79, 6Ob632/81

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Veröffentlicht am 21.01.1975
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Norm

ABGB §1017

Rechtssatz

Bei Unterlassung der Aufklärung, nur als Machthaber einzuschreiten, kann der Machthaber selbst als Vertragspartner aus dem Vertrag in Anspruch genommen werden, wobei es dann naturgemäß auch möglich ist, seinen Machtgeber zu belangen, falls letzterer das Geschäft genehmigt bzw sich den daraus entstehenden Vorteil zuwendet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 241/74
    Entscheidungstext OGH 21.01.1975 3 Ob 241/74
  • 4 Ob 528/79
    Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 528/79
    nur: Bei Unterlassung der Aufklärung, nur als Machthaber einzuschreiten, kann der Machthaber selbst als Vertragspartner aus dem Vertrag in Anspruch genommen werden. (T1)
  • 6 Ob 632/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 632/81
    Ähnlich; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019596

Dokumentnummer

JJR_19750121_OGH0002_0030OB00241_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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