RS OGH 1975/1/22 1Ob2/75

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Veröffentlicht am 22.01.1975
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Norm

ABGB §1238
  1. ABGB § 1238 gültig von 01.07.1978 bis 01.07.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Zur vermuteten Vertretungsmacht des Ehegatten gehört es auch, im Bereich des zu verwaltenden Vermögens für die Herstellung von mit der Rechtsordnung im Einklang stehenden Verhältnissen zu sorgen (RZ 1968,194; vgl Weiß in Klang 2.Auflage V 835).Zur vermuteten Vertretungsmacht des Ehegatten gehört es auch, im Bereich des zu verwaltenden Vermögens für die Herstellung von mit der Rechtsordnung im Einklang stehenden Verhältnissen zu sorgen (RZ 1968,194; vergleiche Weiß in Klang 2.Auflage römisch fünf 835).

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0033218

Dokumentnummer

JJR_19750122_OGH0002_0010OB00002_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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