Norm
EO §54 Abs1 Z1Rechtssatz
In der Zeit zwischen Einantwortung und Verbücherung des Nachlasses ist die gegen die nicht verbücherten Erben beantragte Exekution gegen die "Verlassenschaft, vertreten durch die Erben" zu bewilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0001993Dokumentnummer
JJR_19750128_OGH0002_0030OB00019_7500000_002