RS OGH 1975/1/28 3Ob19/75, 3Ob107/92, 3Ob202/00b

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Veröffentlicht am 28.01.1975
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Norm

EO §54 Abs1 Z1

Rechtssatz

In der Zeit zwischen Einantwortung und Verbücherung des Nachlasses ist die gegen die nicht verbücherten Erben beantragte Exekution gegen die "Verlassenschaft, vertreten durch die Erben" zu bewilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0001993

Dokumentnummer

JJR_19750128_OGH0002_0030OB00019_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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