Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Da nicht sofort bei Auflösung des Auftragsverhältnisses Rechnungslegung verlangt zu werden braucht, wird der Machthaber durch Unterlassung einer solchen Aufforderung der Rechnungslegungspflicht nicht enthoben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019548Dokumentnummer
JJR_19750129_OGH0002_0050OB00256_7400000_001