Norm
ABGB §1447 IRechtssatz
Die Grundsätze über die Herausgabe des stellvertretenden Commodums finden regelmäßig nur dann Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung, welche dem Schuldner gleichzeitig einen Vorteil bringt, unverschuldet ist. Wenn man annimmt, daß der Kläger die Unmöglichkeit als eine zufällige betrachten wollte, wäre es seine Sache zu behaupten und zu beweisen, welche Vorteile der Beklagten zugeflossen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0034055Dokumentnummer
JJR_19750130_OGH0002_0060OB00262_7400000_001