RS OGH 1975/2/6 6Ob5/75

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Veröffentlicht am 06.02.1975
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Rechtssatz

Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kriterien beurteilt werden kann.Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach Paragraph 31, Absatz 2, JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur Paragraph 31, Absatz eins, abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kriterien beurteilt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 5/75
    Entscheidungstext OGH 06.02.1975 6 Ob 5/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007498

Dokumentnummer

JJR_19750206_OGH0002_0060OB00005_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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