Norm
ABGB §1055Rechtssatz
Im österreichischen Recht ist der Grundsatz verankert, daß Mischformen normalerweise einheitlich nach den Grundsätzen des dominierenden Vertragstyps behandelt werden sollen (Hier Kaufvertrag, wobei Verkäufer die für den Transport erforderlichen Behältnisse entgeltlich beistellt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020003Dokumentnummer
JJR_19750211_OGH0002_0030OB00029_7500000_001