Norm
ABGB §170aRechtssatz
Macht die uneheliche Kindesmutter nicht eigene, sondern nur die berechtigten Interessen ihres Kindes an der Unterbindung eines persönlichen Verkehres des Kindes mit dem Rekurswerber (hier Großelternteil) geltend, so besteht keine Veranlassung zur Bestellung eines besonderen Kurators im Sinne des § 271 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048600Dokumentnummer
JJR_19750213_OGH0002_0070OB00027_7500000_004