RS OGH 1975/2/13 7Ob27/75

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Veröffentlicht am 13.02.1975
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Norm

ABGB §170a
ABGB §271

Rechtssatz

Macht die uneheliche Kindesmutter nicht eigene, sondern nur die berechtigten Interessen ihres Kindes an der Unterbindung eines persönlichen Verkehres des Kindes mit dem Rekurswerber (hier Großelternteil) geltend, so besteht keine Veranlassung zur Bestellung eines besonderen Kurators im Sinne des § 271 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 27/75
    Entscheidungstext OGH 13.02.1975 7 Ob 27/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048600

Dokumentnummer

JJR_19750213_OGH0002_0070OB00027_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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