Norm
4.DVEheG §13Rechtssatz
Ist die Legitimation eines außerehelichen Kindes bereits auf andere Weise als durch nachfolgende Eheschließung seiner Eltern erfolgt (zB durch Anerkennung seitens des Vaters nach Art 350 des hanefiteschen Gesetzbuches), so ist ein Feststellungsbeschluß nach § 31 PStG nicht zu erlassen.Ist die Legitimation eines außerehelichen Kindes bereits auf andere Weise als durch nachfolgende Eheschließung seiner Eltern erfolgt (zB durch Anerkennung seitens des Vaters nach Artikel 350, des hanefiteschen Gesetzbuches), so ist ein Feststellungsbeschluß nach Paragraph 31, PStG nicht zu erlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0057849Dokumentnummer
JJR_19750213_OGH0002_0070OB00019_7500000_002