Norm
ABGB §164a Abs1 Z1Rechtssatz
Der Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Anerkenntnisses der Vaterschaft ist stattzugeben, wenn das Anerkenntnis deshalb erfolgte, weil die Mutter des Kindes den Anerkennenden unter der listigen Vorstellung, sie werde ihn heiraten, zur Abgabe des Anerkenntnisses der Vaterschaft bewog.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048352Dokumentnummer
JJR_19750213_OGH0002_0020OB00362_7400000_003