RS OGH 1975/2/18 12Os161/74, 11Os103/77, 11Os69/88, 11Os90/97, 15Os138/97 (15Os142/97)

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Veröffentlicht am 18.02.1975
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Norm

FinStrG §35 Abs1
SGG §6 Abs1 A

Rechtssatz

§ 6 Abs 1 SGG setzt - zum Unterschied zu § 35 Abs 1 FinStrG - einen unmittelbaren Gewahrsam des Täters an dem ausgeführten oder eingeführten Suchtgift im Zeitpunkt und am Ort des Grenzübertritts nicht voraus; es genügt vielmehr, die auf welche Weise immer bewirkte Verbringung eines Suchtgifts aus einem Land in ein anderes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0086363

Dokumentnummer

JJR_19750218_OGH0002_0120OS00161_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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