Norm
ABGB §662Rechtssatz
Wirksamkeit der Aussetzung eines Vermächtnisses, wenn der Vermächtnisgeber selbst ( als Erbe ), auf Grund der Ergebnisse einer Verlassenschaftsabhandlung auf die vermachte Sache bereits einen erbrechtlichen Anspruch hat ( Weiß in Klang 2.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0012610Dokumentnummer
JJR_19750218_OGH0002_0050OB00286_7400000_001