RS OGH 1975/2/18 5Ob5/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1975
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Norm

ABGB §163 H1
ZPO §503 Z4 E4c5

Rechtssatz

Ob das vom Erstgericht eingeholte Sachverständigengutachten richtig ist und tatsächlich die serogenetische Beweisführung infolge der Unmöglichkeit, auch den verstorbenen Vater des vermuteten Erzeugers des klagenden Kindes in die Untersuchung einzubeziehen, nicht erfolgreich sein kann, ist eine Frage des Beweises, weil es sich dabei um ein naturwissenschaftliches und nicht um ein rechtliches Problem handelt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 5/75
    Entscheidungstext OGH 18.02.1975 5 Ob 5/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048440

Dokumentnummer

JJR_19750218_OGH0002_0050OB00005_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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