Norm
StGB §149Rechtssatz
Die ohne listige Täuschungshandlung erfolgende Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ohne den Fahrpreis zu bezahlen, ist keine gerichtlich strafbare Handlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094748Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011