Norm
StPO §285d Abs1Rechtssatz
§ 285e StPO findet auch Anwendung, wenn sich bei der nichtöffentlichen Beratung über eine zugunsten des Angeklagten ergriffene, lediglich auf formelle Nichtigkeitsgründe gestützte Nichtigkeitsbeschwerde (§ 285d Abs 1 StPO) die Notwendigkeit der amtswegigen Wahrnehmung eines Feststellungsmangels ergibt (§ 290 Abs 1 StPO).Paragraph 285 e, StPO findet auch Anwendung, wenn sich bei der nichtöffentlichen Beratung über eine zugunsten des Angeklagten ergriffene, lediglich auf formelle Nichtigkeitsgründe gestützte Nichtigkeitsbeschwerde (Paragraph 285 d, Absatz eins, StPO) die Notwendigkeit der amtswegigen Wahrnehmung eines Feststellungsmangels ergibt (Paragraph 290, Absatz eins, StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0100253Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010