Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Auch ein selbst Unterhaltspflichtiger kann gegen einen anderen vor ihm Unterhaltspflichtigen mit einer auf § 1042 ABGB gestützten Klage vorgehen; der Umfang des Ersatzanspruches ist aber durch die dem Unterhaltsschuldner obliegende Verpflichtung begrenzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020001Dokumentnummer
JJR_19750312_OGH0002_0080OB00035_7500000_002