Norm
ABGB §1170aRechtssatz
Im Zweifel ist zugunsten des Unternehmers, der in der Beurteilung der Frage, ob er dem Besteller Anzeige zu erstatten hat, nicht überfordert werden darf, die Annahme der Beträchtlichkeit der Überschreitung abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022050Dokumentnummer
JJR_19750318_OGH0002_0050OB00034_7500000_003