Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
Ein schlüssiger Verzicht auf einen an sich gerechtfertigten Wandlungsanspruch kann nur angenommen werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, dies kann bei Tapezieren und Streichen von gelieferten Holzwänden durch den Besteller vor Kenntnis des vollen Ausmaßes der Mängel nicht gesagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014265Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.09.2017