RS OGH 1975/3/19 8Ob235/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §1330 Abs2 BIII

Rechtssatz

Das Sorgfaltserfordernis hinsichtlich der Wahrheit der verbreiteten Tatsachenbehauptung hängt auch weitgehend davon ab, ob dem Täter die spezifische Eignung seines Verhaltens zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Stellung des Betroffenen erkennbar war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0031867

Dokumentnummer

JJR_19750319_OGH0002_0080OB00235_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten