Norm
ABGB §961Rechtssatz
Der Inhaber einer Tankstelle, der die Durchführung von Servicearbeiten übernimmt, hat in gleicher Weise für die Verwahrung der ihm zu diesem Zweck übergebenen Fahrzeuge zu sorgen wie der Inhaber einer Kraftfahrzeugwerkstätte (Unbemerkte Beschädigung eines Personenkraftwagens auf dem Abstellplatz).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019007Dokumentnummer
JJR_19750320_OGH0002_0060OB00031_7500000_001