RS OGH 1975/3/20 6Ob15/75, 1Ob655/82, 6Ob296/05f, 7Ob13/09a

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Norm

ABGB §1397

Rechtssatz

Ob der Zessionar im Rahmen seiner ernstlichen Bemühungen zur Einziehung der abgetretenen Forderung auch zur Klageführung verpflichtet ist, kann nur nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden. Eine voraussichtlich aussichtslose Klageführung kann jedoch nicht verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032760

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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