RS OGH 2023/2/21 7Ob50/75, 7Ob51/76, 7Ob551/79, 7Ob26/81, 2Ob242/81, 1Ob680/82, 1Ob14/93, 3Ob143/98w

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Rechtssatz

Tatsachen, die nicht zugestanden, aber auch nicht ausdrücklich bestritten worden sind, bedürfen eines Beweises.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0039955

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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