RS OGH 1975/3/20 2Ob20/75

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Norm

ABGB §862
ABGB §1016
ABGB §1017
ABGB §1029 B1

Rechtssatz

Werden rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber einer Person abgegeben, die zu deren Empfangnahme nicht ermächtigt ist, trägt der Erklärende die Gefahr, daß die Erklärung demjenigen, an den sie gerichtet ist, auch tatsächlich zukommt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 20/75
    Entscheidungstext OGH 20.03.1975 2 Ob 20/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014060

Dokumentnummer

JJR_19750320_OGH0002_0020OB00020_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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