RS OGH 1975/4/3 7Ob59/75, 6Ob697/77

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Veröffentlicht am 03.04.1975
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Norm

ABGB §986 B3

Rechtssatz

Wertsicherungsklausel eines Baukostenanteils nach dem Baukostenindex vom Monat des Baubeginns bis zur schlüsselfertigen Übergabe, um eine mühsame Berechnung nach den tatsächlichen Preissteigerungen zu vermeiden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 59/75
    Entscheidungstext OGH 03.04.1975 7 Ob 59/75
    Veröff: HS 9302/8
  • 6 Ob 697/77
    Entscheidungstext OGH 21.12.1977 6 Ob 697/77
    nur: Wertsicherungsklausel eines Baukostenanteils nach dem Baukostenindex. (T1) Beisatz: Die im Vertrag mit einem Pauschalbetrag festgelegte Baukostenschuld erhöht sich bis zur tatsächlichen Übergabe der Wohnung um den gleichen Hundertsatz wie der vereinbarte Baukostenindex. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019407

Dokumentnummer

JJR_19750403_OGH0002_0070OB00059_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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