Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Erwähnt ein Hauptgesellschafter mehrerer Firmen bei Schließung eines Arbeitstages nichts davon, daß er den Postenwerber nicht in eigenen Namen, sondern im Namen einer selbständigen Firma, an der er beteiligt ist, anstelle, so muß er gegen sich gelten lassen, persönlich als Vertragspartner angesehen zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019746Dokumentnummer
JJR_19750408_OGH0002_0040OB00009_7500000_001