RS OGH 1975/4/8 4Ob8/75, 9ObA125/87, 9ObA34/90

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Veröffentlicht am 08.04.1975
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Norm

ABGB §863 GII
ABGB §1444 Db

Rechtssatz

Bei aufrechtem Arbeitsverhältnis genügt mit Rücksicht auf die sich aus dem ungleichgewichtigen Charakter des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer sich ergebende besondere Drucksituation die unbeanstandete Entgegennahme der niedrigeren Bezüge für sich allein nicht, um mit Überlegung aller Umstände annehmen zu können, es bestehe kein Zweifel an einem stillschweigend abgegebenen Verzicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014462

Dokumentnummer

JJR_19750408_OGH0002_0040OB00008_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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