RS OGH 1975/4/8 3Ob60/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1975
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Norm

ABGB §909
ABGB §914 IIIi

Rechtssatz

Ist der Verkäufer bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen, so kann der Käufer daraus kein Recht auf Reuegeld ableiten. Dem vertragsbrüchigen Teil ist ohne ausdrückliche Vereinbarung ein mit seinen primären Vertragspflichten (Erfüllung) in Widerspruch stehendes Recht nicht zuzugestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017730

Dokumentnummer

JJR_19750408_OGH0002_0030OB00060_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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