Norm
ABGB §909Rechtssatz
Ist der Verkäufer bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen, so kann der Käufer daraus kein Recht auf Reuegeld ableiten. Dem vertragsbrüchigen Teil ist ohne ausdrückliche Vereinbarung ein mit seinen primären Vertragspflichten (Erfüllung) in Widerspruch stehendes Recht nicht zuzugestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017730Dokumentnummer
JJR_19750408_OGH0002_0030OB00060_7500000_002