RS OGH 1975/4/9 8Ob59/75

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Veröffentlicht am 09.04.1975
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Norm

EKHG §6 Abs1

Rechtssatz

Der Halter eines Fahrzeuges hat bei zeitweiser Überlassung seiner (an einem Schlüsselbund befindlichen) Autoschlüssel an eine andere Person bei Rücknahme der Schlüssel mit gleicher Sorgfalt, mit der er seine Autoschlüssel zu verwahren hat, zu prüfen, ob der von ihm zu verwahrende Autoschlüssel überhaupt an ihn zurückgelangt ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 59/75
    Entscheidungstext OGH 09.04.1975 8 Ob 59/75
    Veröff: ZVR 1976/211 S 222

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058335

Dokumentnummer

JJR_19750409_OGH0002_0080OB00059_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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