Norm
ABGB §143Rechtssatz
Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Ob ein nach Paragraph 143, ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne Paragraph 143, ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0104815Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020