RS OGH 1975/4/15 3Ob71/75

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Veröffentlicht am 15.04.1975
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Rechtssatz

Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Ob ein nach Paragraph 143, ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne Paragraph 143, ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 71/75
    Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 71/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0104815

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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