RS OGH 1975/4/15 3Ob71/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §143
AußStrG §14 B3
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Ob ein nach § 143 ABGB Vorverpflichteter überhaupt übergangen wurde, ist keine Bemessungsfrage. Die Ansicht, daß der Großvater vor der Großmutter im Sinne § 143 ABGB zur Unterhaltsleistung für die Kinder verpflichtet ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 71/75
    Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 71/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0104815

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten