RS OGH 2012/5/24 5Ob36/75, 7Ob706/86, 6Ob78/12g

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Veröffentlicht am 29.04.1975
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Rechtssatz

Wenn infolge Aufrufs der Gemeinde zu einer Sammlung zugunsten von Katastrophenopfern Spenden auf das von der Gemeinde eröffnete, mit "Katastrophenfonds" bezeichnete Konto eingehen, ist die Gemeinde nicht Empfänger einer ihr zugewendeten Schenkung, sondern uneigennütziger Treuhänder der Beträge, welche sie widmungsgemäß zu verwenden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0009142

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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